6.000€ E-Auto Prämie – so holst du das Maximum
Die neue Förderung ist da – aber nicht jeder bekommt alles
Überraschung! Die Bundesregierung fördert wieder E-Autos. Bis zu 6.000€ Prämie – aber nur, wenn du die Einkommensgrenzen und Voraussetzungen kennst. Hier ist der komplette Guide: Was du bekommst, wie du den Antrag stellst und welche Fehler du vermeiden musst.
Die Überraschung des Jahres: Nach dem abrupten Ende der alten Umweltbonus-Förderung Ende 2023 hatte kaum jemand damit gerechnet. Doch die Bundesregierung legt mit einem neuen Programm nach – und diesmal ist die Förderung sogar sozial gestaffelt.
Das bedeutet: Wer weniger verdient, bekommt mehr Förderung. Bis zu 6.000€ sind drin – für eine Familie mit zwei Kindern und einem Haushaltseinkommen unter 45.000€. Aber auch wer bis zu 80.000€ verdient, kann noch 3.000€ mitnehmen.
In diesem Guide erfährst du, wie viel Förderung du konkret bekommst, welche Voraussetzungen du erfüllen musst und wie der Antragsprozess funktioniert. Plus: Ein Förderrechner, der dir deine persönliche Prämie in 30 Sekunden ausrechnet.
Die Förderstaffel: Wer bekommt wie viel?
Nicht jeder bekommt 6.000€. Die Prämie staffelt sich nach Einkommen und Kindern – zu deinem Vorteil, wenn du nicht zu viel verdienst.
Reine Elektroautos
BEV – Batterieelektrische Fahrzeuge
Plug-in-Hybride
PHEV & Range-Extender (bis 30.06.2027)
Voraussetzung: Max. 60 g CO₂/km oder mindestens 80 km elektrische Reichweite
Förderrechner
Berechne deine persönliche Förderhöhe in 30 Sekunden
Bei über 80.000 € (bzw. 90.000 € mit Kindern) besteht kein Förderanspruch.
Deine geschätzte Förderung
für dein neues Elektrofahrzeug
Die 6 Voraussetzungen – ohne geht's nicht
Bevor du dich auf die Prämie freust: Check diese Punkte. Einer fehlt? Dann gibt's kein Geld.
Privatperson
Nur Privatpersonen sind antragsberechtigt. Keine Förderung für Unternehmen oder gewerbliche Käufer.
Einkommensgrenze
Max. 80.000 € zu versteuerndes Jahreseinkommen (Haushalt). Mit Kindern bis 90.000 € möglich.
Neuwagen
Das Fahrzeug muss erstmals in Deutschland zugelassen werden. Gebrauchtwagen sind ausgeschlossen.
Zulassung ab 01.01.2026
Rückwirkend für alle Fahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026.
36 Monate Haltefrist
Das Fahrzeug muss mindestens 3 Jahre auf dich zugelassen bleiben. Gilt auch für Leasing.
Erforderliche Unterlagen
Kaufvertrag, Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung) und die letzten zwei Steuerbescheide.
Der Zeitplan: Wann musst du was tun?
Diese Termine solltest du kennen – sonst verpasst du die Frist
Förderung gilt rückwirkend
Alle Fahrzeuge mit Erstzulassung ab diesem Datum sind förderfähig. Du kannst also jetzt schon kaufen!
Online-Antragstellung beim BAFA
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle schaltet das Antragsportal frei.
Antragsfrist
Du hast maximal ein Jahr nach der Zulassung Zeit, deinen Antrag einzureichen.
Häufige Fragen
Gilt die Förderung auch für Leasing?
Wie wird das Haushaltseinkommen berechnet?
Gibt es eine Preisgrenze für geförderte Fahrzeuge?
Werden auch Gebrauchtwagen gefördert?
Was passiert, wenn ich das Auto vor 36 Monaten verkaufe?
Muss das Auto aus Europa kommen?
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Quellen: Bundesumweltministerium, ADAC. Stand: Januar 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.